Perspektive Erneuerbare Energien

Anerkennung von Abschlüssen

Berufliche Anerkennung bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss.

Seit April 2012 haben Menschen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, das Recht auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss – für alle Berufe und unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

Eine berufliche Anerkennung ist in vielen Berufen hilfreich. In einigen Berufen (den sogenannten reglementierte Berufen) ist sie sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland.

Sie können bei den zuständigen Stellen einen Antrag auf Anerkennung stellen. Zuständige Stellen für Ingenieurberufe sind Wissenschaftsministerien der Bundesländer beziehungsweise von ihnen beauftragte Behörden oder die Ingenieurkammern. Alle Kontakte sind unter anabin.kmk.org zu finden. Die Bescheide, welche die zuständigen Stellen ausstellen, geben detaillierte Informationen über die ausländische Qualifikation und sind eine wichtige Information für Arbeitgeber. Zugewanderte Fachkräfte haben ein aussagekräftiges Dokument, um einen passenden Job zu bekommen.

Auch ohne formale Anerkennung steht es Menschen mit ausländischen Ingenieurqualifikationen nach wie vor frei, sich direkt bei Unternehmen zu bewerben. Sie dürfen aber nicht die deutsche Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ führen.

Andere akademische Abschlüsse, wie z.B. Biologie, Physik, Betriebswirtschaft, Informatik, Sportwissenschaft gehören zu den nicht reglementierten Berufen. Für sie ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen kann man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten.

Beratungsstellen

Wenn Sie sich für die Anerkennung Ihres Abschlusses interessieren, sollten Sie sich bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten lassen.

Adressen finden Sie hier beim bundesweiten Netzwerk IQ

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen unter:

www.anerkennung-in-deutschland.de

bq-portal.de

www.make-it-in-germany.com

Titelseite Informationsbroschüre für Zugewanderte und Beratungsstellen: "Anerkennung und Berufszugang für Ingenieurinnen und Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland"

Die Informationsbroschüre "Anerkennung und Berufszugang für Ingenieurinnen und Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland" (PDF-Datei) wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge herausgegeben.

Ingenieurinnen und Ingenieure sind gefragte Fachkräfte in Deutschland. Besonders in der Metallerzeugung und -bearbeitung, im Maschinenbau, im Werkzeugmaschinenbau, im Fahrzeugbau und in Elektrobereichen werden Ingenieurinnen/Ingenieure gesucht.

Vor allem kleinere Unternehmen haben Schwierigkeiten, Personal zu finden. Diese Informationsbroschüre soll zugewanderte Ingenieurinnen/Ingenieure über die Anerkennungs- oder Bewertungsmöglichkeiten der ausländischen Qualifikationen informieren und bei der adäquaten Arbeitsmarktintegration unterstützen.

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Merkblatt der Baukammer Berlin

Merkblatt über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" und "Ingenieur.

"Einen Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses gem. Ingenieurgesetz (Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur") können Personen stellen, die im Land Berlin ihren Hauptwohnort oder ihre Hauptniederlassung haben oder hauptsächlich im Land Berlin ihren Beruf ausüben."

Mehr Informationen dazu finden Sie in einem Merkblatt der Baukammer Berlin und auf den Webseiten der Kammer.

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Bundesingenieurkammer

Zugewanderte IngenieurInnen, die in Deutschland als beratende Ingenieure arbeiten wollen, müssen dazu immer ein entsprechendes Anerkennungsverfahren durchlaufen. Um als beratende/r IngenieurIn anerkannt zu werden, benötigt man neben der Berechtigung zum Führen der deutschen Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" eine dreijährige Berufspraxis und die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen.

Das Verfahren führen die Ingenieurkammern durch; die Bundesingenieurkammer nennt Adressen und Links zu allen Landeskammern unter www.bundesingenieurkammer.de und liefert in der Rubrik "Berufsbild Ingenieur" grundsätzliche Informationen.

(Aktualisiert am 30. Mai 2012)